10 Punkte Programm:
1.Verschleppen, taktieren und mürbe machen über viele Jahre hinaus muss zu Gunsten der Geschädigten unterbunden werden!
Das oft angebrachte Argument, man dürfe sich nicht äußern, weil sonst die Berufshaftpflichtversicherung nicht zahlt, ist genau so mager wie falsch! Die Haftpflichtversicherungen versuchen die Geschädigten psychisch und finanziell so einzuschüchtern und zu zermürben, dass sie entweder von alleine aufgeben oder viel zu niedrige Vergleiche akzeptieren!
2. Gesetzliche Meldepflicht Schaffung einer zentralen Meldestelle!
Die Öffentlichkeit muss darüber informiert werden wie und wo gepfuscht
wird! Das bedeutet: Führung und Zugänglichmachung entsprechender Statistiken.
- z. B.: Wie viele Fälle werden, pro 1000 OPs, bei der Schlichtungsstelle
angezeigt?
3. Beweislastumkehr! Der Arzt muss seine Unschuld beweisen und nicht der Patient
die Schuld des Arztes!
Da der Arzt näher am Geschehen ist und über alle Informationen
verfügt, muss er auch im Falle des Misserfolges der Behandlung beweisen,
dass der Schaden nicht auf seine Behandlung zurückzuführen ist.
Der Arzt muss, auch ohne Nachfrage des Patienten, von sich aus einen ärztlichen
Behandlungsfehler offenbaren!
Es ist Sache des Arztes durch menschliche Größe und Ehrlichkeit zu
den Fehlern zu stehen. Die Realität ist, dass zu oft abgewiegelt und vertuscht
wird!
4. Schnellere Abwicklung der Verfahren bezüglich Behandlungsfehler und
oder der Schlichtungskommissionen!
5. Bedeutend höhere und der Schädigung angemessene Schmerzensgelder!
6.
Verbesserte Kontrolle der Ärzte durch ein unabhängiges Institut für
Patientensicherheit!
Wie häufig nimmt der Arzt an Fortbildungsmaßnahmen teil, aktualisiert
so sein medizinisches Wissen!
7.
Verstärktes Eintreten der Krankenkassen bei Behandlungsfehlern und größeres
Mitbestimmungsrecht der Beitragszahler!
Stärkung und finanzielle Förderung der von Bertoffenen für Betroffene
gegründeten und geführten Selbsthilfevereine! Stimmberechtigte Beteiligung
der Selbsthilfevereine an Gesundheitskonferenzen auf Landes und Bundesebene!
8. Info Broschüren, ausliegend bei Ärzten, Krankenhäuser
und Krankenkassen!
9. Sofortige psychologische Betreuung und Unterstützung der Betroffenen und deren Angehörigen ohne diese selbst als psychisch krank abzustempeln!
10.Abschreckung
durch konsequentere berufsrechtliche Verfolgung und Strafverfolgung, gegebenenfalls
Berufsverbot!
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